News-Archiv|

Mit Inkraftsetzung der neuen Gemeindeordnung per 1. August 2023, können allgemeinverbindliche Reglemente, die nicht zwingend vor die Gemeindeversammlung müssen (Baureglement, Beitrags- und Gebührenordnung und Gemeindeordnung) dem fakultativen Referendum nach Art. 12 unterstellt werden.

Der Gemeinderat hat sich intensiv mit der Erarbeitung eines neuen Reglements über die Abgabe von Wasser (Wasserversorgungsreglement) befasst und kann Ihnen nun die fertige Fassung präsentieren. Dies ist der letzte heute noch gültige Bereich aus dem Reglement über die technischen Werke aus dem Jahr 1995. Der Bereich Abwasser ist bereits im Jahr 2008 und der Bereich EW im 2019 daraus gelöst und je in einem eigenen Reglement geregelt worden.

Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 12 der Gemeindeordnung entschieden, dass er den Beschluss über den Erlass des neuen Wasserversorgungsreglements – und damit verbunden die Aufhebung des Reglements über die technischen Werke aus dem Jahr 1995 – dem fakultativen Referendum unterstellt. Dies bedeutet, dass ab dem 1. September 2023 (Beginn der Referendumsfrist) während drei Monaten das Referendum gegen diesen Beschluss ergriffen werden kann.

Dafür sind die Unterschriften von 60 Stimmberechtigten notwendig. Die Unterschriftenliste muss das Begehren aufführen und die formellen Anforderungen für fakultative Volksabstimmungen nach dem Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht erfüllen. Wenn das Referendum zustande kommt, wird das Reglement der Gemeindeversammlung vorgelegt. Andernfalls wird das Reglement nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft gesetzt.

Das neue Wasserversorgungsreglement kann während der öffentlichen Auflage auf www.lommis.ch oder bei der Gemeindeverwaltung in Papierform eingesehen und bezogen werden.

Close Search Window