Die eFristverlängerung ermöglicht es Ihnen, rund um die Uhr die Einreichefrist der Steuererklärung online zu verlängern. Die elektronische Fristverlängerung wird Ihnen von unserem Steueramt zur Verfügung gestellt. Die Daten werden verschlüsselt über das Internet übertragen. Die Zugangsdaten werden auf Ihrer Steuererklärung angedruckt und sind unter eService als Register Nr. und Passwort aufgedruckt.
Bitte beachten Sie dazu, dass erstmalige Fristverlängerungen längstens bis zum 30. September bewilligt werden. Weitere Verlängerung gewähren wir ebenfalls via eService bis maximal zum 30. November. Darüber hinaus werden Verlängerungen in der Regel abgewiesen, ausser es können ausserordentliche Gründe glaubhaft gemacht werden. Allgemeine Hinweise wie starke berufliche Inanspruchnahme des Vertreters oder fehlende Unterlagen reichen nicht aus.
Das Gemeindesteueramt würde sich freuen, wenn Sie von diesem Dienst Gebrauch machen. Bitte folgen Sie den nachfolgenden Anweisungen.