Öffentliche Auflage: Aufhebung Sondernutzungspläne
Gestützt auf § 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 15.01.2026 wird öffentlich aufgelegt: Aufhebung folgender Sondernutzungspläne: Teilaufhebung Baulinienplan Im