Oberstes Organ der Gemeinde ist die Gesamtheit der Stimmberechtigten. Die Gemeindeordnung sieht in der Regel zwei Gemeindeversammlungen vor, eine im Frühjahr (Rechnungsgemeinde) und eine im Dezember (Budgetgemeinde). Bei Kreditvorlagen, die einen einmaligen Betrag von 500’000 Franken überschreiten, findet eine Abstimmung an der Urne statt.
An der Gemeindeversammlung und an Gemeinde-Urnenabstimmungen sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr erreicht haben, stimmberechtigt.
Die nächste ordentliche Gemeindeversammlung findet am Montag, 2. Dezember 2024 statt. Im untenstehenden Link finden Sie die Einladungsbotschaft.