1. Abwassergebühren – Senkung der wiederkehrenden Gebühren
Die Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung schliesst seit einigen Jahren mit deutlichen Ertragsüberschüssen ab. Diese Überschüsse haben zu einem stetigen Aufbau von Eigenkapital geführt.
Der Gemeinderat hat im Sommer 2025 die Gebührenansätze überprüft und beschlossen, die wiederkehrenden Abwassergebühren wie folgt zu senken:
- Mengengebühr: von bisher CHF 1.50/m³ auf neu CHF 1.25/m³
- Grundgebühr: von bisher CHF 30.00 pro Einwohnergleichwert (EWG) auf neu CHF 25.00 pro EWG
2. Hundesteuer – Erhöhung der Hundesteuern
Die Auswertungen der Jahr 2022 bis 2024 zeigen, dass die Hundesteuereinnahmen die effektiven Kosten nicht decken konnten. Gemäss §10 Abs. 1 des Hundegesetztes des Kantons Thurgau beträgt die ordentliche Steuer für den ersten Hund CHF 80.00, für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt CHF 130.00. Die Politische Gemeinde hat gemäss §11 Abs. 1 die Möglichkeit, die Steuer um bis zu 50% zu erhöhen.
Zur besseren Kostendeckung hat der Gemeinderat folgende Anpassung beschlossen:
- Erster Hund: Erhöhung von bisher CHF 80.00 auf neu CHF 100.00
- Weitere Hunde im selben Haushalt: weiterhin CHF 130.00
Inkrafttreten: Beide Gebührenanpassungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.