Gestützt auf § 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 11.03.2026 wird öffentlich aufgelegt:
Aufhebung Gestaltungsplan Weingarten West (DBU Nr. 77 vom 29.07.2004)
Auflagefrist: 29.05.2026 bis 17.06.2026
Auflageort: Gemeindeverwaltung Lommis, Banneggstrasse 2, 9506 Lommis (während der Schalteröffnungszeiten) oder auf der Homepage www.lommis.ch.
Rechtsmittel: Wer durch die Aufhebung des oben aufgeführten Sondernutzungsplans berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Lommis, Banneggstrasse 2, 9506 Lommis Einsprache erheben.
Lommis, 26.05.2026 Gemeinderat Lommis