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Die drei Politischen Gemeinden Lommis, Stettfurt und Thundorf betreiben je ein Elektrizitätswerk (EW) als Gemeindewerk, d.h. die EW’s sind als Spezialfinanzierungen in der Gemeinde integriert. Im Jahr 2011 haben die drei Gemeinden einen Vertrag abgeschlossen, mit dem sie einen gemeinsamen Netzanschluss beim Vorlieferanten EKT, ein gemeinsames, internes Mittelspannungsnetz (inkl. Rundsteuerung und LWL-Netz) sowie die gemeinsame Energiebeschaffung vereinbart haben. Diese Zusammenarbeit funktioniert gut. Die EW-Verbund-Kommission (EW-Kommission), die aus je zwei Vertretern der Gemeinden besteht, trifft sich regelmässig, um anstehende Geschäfte zu besprechen. Die Gemeinde Stettfurt vertritt den EW-Verbund nach aussen und führt die notwendigen administrativen Arbeiten (Rechnungsstellung, Meldungen an Dritte, etc.) für den Verbund aus.

1. Gemeinsamer Strategieprozess
Die EW-Kommission hat Ende 2019 entschieden, mit einer Arbeitsgruppe einen Strategieprozess zu starten, da sich klar zeigt, dass das Umfeld in der Stromwirtschaft stark in Bewegung ist. Zusammen mit externen Beratern  hat diese Arbeitsgruppe in drei Workshops eine Analyse vorgenommen und einen Massnahmeplan erarbeitet. Im Rahmen dieses Prozesses hat sich gezeigt, dass verschiedene Trends in den Bereichen Liberalisierung, Regulierung, Energiewende und technologischer Fortschritt Herausforderungen mit sich bringen, die vor allem für kleinere EW’s schwierig zu bewältigen sind. Der erarbeitete Massnahmeplan hat dies gezeigt. Aktuell stehen die drei Werke finanziell gut da und sie können den Kunden attraktive Tarife anbieten. Ausgehend von dieser guten Position hat die Kommission den drei Gemeinderäten beantragt, dass nun einem ersten Schritt eine vertiefte Zusammenarbeit der drei Elektrizitätswerke Lommis, Stettfurt und Thundorf zu prüfen ist. Die drei Gemeinderäte haben diesem Antrag im November 2020 zugestimmt.

2. Prüfung vertiefte Zusammenarbeit
In der Folge hat die Arbeitsgruppe ihre Arbeit Anfang 2021 fortgeführt. An mehreren Workshops hat die Arbeitsgruppe, bestehend aus je zwei Vertretern pro Gemeinde, zusammen mit einem Beratungsunternehmen die verschiedene Zusammenarbeitsformen geprüft und bewertet. Als Resultat hat sich ergeben, dass eine Zusammenlegung der drei Netze zu Synergien und einer besseren Struktur führt. Zudem muss die Betriebsführung professionalisiert werden, weshalb sie extern verge-ben werden soll. Konkret hat die Arbeitsgruppe den drei Gemeinderäten vorgeschlagen, eine gemeinsame Netzgesellschaft zu gründen, die vollständig in der Hand der drei Gemeinden ist. Diese Gesellschaft vergibt dann den operativen Betrieb an einen Dienstleister.

3. Absichtserklärung
Die Gemeinderäte aus Lommis, Stettfurt und Thundorf sind an einer gemeinsamen Veranstaltung im August 2021 über diesen Vorschlag der Arbeitsgruppe orientiert worden und es konnten Fragen geklärt werden. Es ist auch ein Vorschlag für eine gemeinsame Absichtserklärung vorgestellt worden. In der Folge haben die drei Gemeinderäte anlässlich ihrer Sitzungen den Vorschlag sowie die Absichtserklärung diskutiert und Beschluss gefasst. Alle drei Gemeinderäte sind vom vorgeschlagenen Vorgehen überzeugt und haben der Absichtserklärung zugestimmt. Am 23. September haben die Gemeindepräsidenten der drei Gemeinden die Absichtserklärung unterzeichnet. Damit haben sie den Startschuss für die weiteren Arbeiten gegeben.

4. Der Steuerungsausschuss ist an der Arbeit
Die Gemeinderäte haben einen Steuerungsausschuss eingesetzt. Diesem gehören Fritz Locher und Sven Volk aus Lommis, Anne-Cécile Schmid und Markus Bürgi aus Stettfurt sowie Daniel Kirchmeier und Elmar Bühler aus Thundorf an. Dieser Steuerungsausschuss wird zusammen mit externen Experten bis zum Frühling 2022 die Grundlagen erarbeiten und verfeinern. Dann wird die Bevölkerung aller drei Gemeinden über die konkreten Pläne fundiert informiert werden.

5. Beschlussfassung in den Gemeinderäten
Am 30. März sind die Gemeinderäte der Gemeinden Lommis, Stettfurt und Thundorf vom Steuerungsausschuss über das Projekt sowie die ausgearbeiteten Dokumente umfassend infomiert worden. Als nächstes haben die drei Gemeinderäte im April die interkommunale Vereinbarung zwischen den drei Gemeinden, die angepassten Beitrags- und Gebührenordnungen, das neue Erschliessungsreglement Elektrizität sowie ein neues Sondernutzungsreglement beraten. Auch der Name der neuen Gesellschaft ist bekannt: LST Energie AG. Alle drei Gemeinderäte haben der Vorlage zugestimmt, so dass diese im Juni den Gemeindeversammlungen von Lommis, Stettfurt und Thundorf unterbreitet werden kann.

6. Informationsanlässe
Die drei Gemeinderäte luden die Bevölkerung der drei Gemeinden  im Mai 2022 zu Informationsveranstaltungen ein. Diese drei Anlässe dienten der Orientierung der Stimmberechtigten im Hinblick auf die Gemeindeversammlungen.

7.  Gemeindeversammlungen
Am 16. Juni haben die Stimmberechtigten in Stettfurt, am 20. Juni die Lommiserinnen und Lommiser und am 28. Juni die Stimmbevölkerung von Thundorf die Vorlage jeweils mit grossen Mehrheiten genehmigt. Die drei Gemeinderäte freut dieses deutliche Resultat sehr und sie schätzen dieses Vertrauen in ihre Arbeit. Die zukunftsorientierte Entwicklung der drei Elektrizitätswerke basiert so auf einem eindeutigen Votum der Bevölkerung in den drei Gemeinden.

Stand 2. August 2022

Im April 2022 haben die Gemeinderäte der Gemeinden Lommis, Stettfurt und Thundorf beschlossen, dass sie der Gründung einer Netzgesellschaft, der LST Energie AG, zustimmen. Sie haben diese Vorlage in der Folge den Stimmberechtigten der drei Gemeinden an den Gemeindeversammlungen unterbreitet. Am 16. Juni haben die Stimmberechtigten in Stettfurt, am 20. Juni die Lommiserinnen und Lommiser und am 28. Juni die Stimmbevölkerung von Thundorf die Vorlage jeweils mit grossen Mehrheiten genehmigt. Die drei Gemeinderäte freut dieses deutliche Resultat sehr und sie schätzen dieses Vertrauen in ihre Arbeit. Die zukunftsorientierte Entwicklung der drei Elektrizitätswerke basiert so auf einem eindeutigen Votum der Bevölkerung in den drei Gemeinden.
Mit der Zustimmung zur Vorlage haben die drei Gemeinden auch je zwei identische neue Reglemente beschlossen. Zum einen ist die Erschliessung mit Elektrizität im zukünftigen Netzgebiet ab 2023 gleich geregelt. So ist sichergestellt, dass alle Personen in diesem Gebiet gleichbehandelt werden. Zudem übernimmt dieses Reglement auch die in der Stromwirtschaft verwendete Terminologie. Im Weiteren haben nun alle drei Gemeinden ein Sondernutzungsreglement, das Grundlage für die Konzessionsabgaben der Netzbetreiberin an die drei Gemeinden ist. Diese gesetzliche Grundlage fehlt in vielen Gemeinden, weshalb im Rahmen dieses Projekts auch dies korrekt geregelt worden ist.
Unmittelbar nach den drei Versammlungen hat der Steuerungsausschuss seine Arbeit weitergeführt. Der ambitionierte Zeitplan sieht vor, dass die LST Energie AG ab dem 1. Januar 2023 operativ tätig sein soll und die Rolle der Netzbetreiberin auf dem Gebiet der drei Gemeinden ausführt.
Die zu gründende LST Energie AG wird selbst kein Personal beschäftigen, sondern die Betriebsführung durch eine externe Unternehmung ausführen lassen. Deshalb ist als Erstes die öffentliche Ausschreibung für die Betriebsführung publiziert worden. Da die erste Vertragsdauer auf drei Jahre festgesetzt worden ist, unterliegt diese Ausschreibung den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens. Es wird ein offenes Verfahren durchgeführt. Die Offerteingaben sind bis zum 26. August möglich. Anschliessend erfolgt die Prüfung und die Bewertung der Angebote und im Anschluss wird der Vergabeentscheid getroffen.
Im Weiteren gehen die drei Gemeinden nun die Gründung der LST Energie AG an. Diese Gesellschaft wird als Erstes mit einer Bareinlage jeder Gemeinde von je CHF 40’000.00 gegründet. Die Übertragung der Leitungen und Anlagen, die sog. Sacheinlagen, wird erst im Jahr 2023, nach Vorliegen der Jahresabschlüsse, erfolgen. Aktuell beschäftigt sich der Steuerungsausschuss auch mit der Besetzung des Verwaltungsrats der Aktiengesellschaft. Nebst je einem Gemeindevertreter sollen weitere Personen Einsitz nehmen, damit ein fachlich breit aufgestellter Verwaltungsrat insbesondere die strategische Ausrichtung der LST Energie AG festsetzen kann.

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